AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Wüthrichs Zäune

1. Allgemeines

a) Die hier vorliegenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma Wüthrichs Zäune und ihren Kunden. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart worden sind. Mit der Bestellung anerkennt der Kunde die nachstehend aufgeführten Bedingungen, welche ihm zusammen mit der Offerte zugegangen sind gänzlich und unbeschränkt.

b) Vereinbarungen, Auftragsannahmen, Zusagen und Zusicherungen bedürfen zur Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung der Firma Wüthrichs Zäune.

2. Offerten

a) Von der Firma Wüthrichs Zäune erstellte Offerten sind bis zur schriftlichen Auftragserteilung freibleibend. Die Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

b) Für die Erstellung einer Offerte kann je nach Aufwand eine Kostenpauschale verrechnet werden. Bei Auftragserteilung wird dieser Betrag wieder gutgeschrieben.

3. Lieferfristen und Änderungen

a) Die Lieferfrist beginnt ab der definitiven Mass-, Ausführungs- und Farbbereinigung zwischen dem Kunden und der Firma Wüthrichs Zäune zu laufen. Verspätete Lieferungen haben jedoch weder einen Schadenersatzanspruch, noch eine Möglichkeit der Vertragsannulierung zur Folge.

b) Sollten vom Kunden Plan- oder Massänderungen während der Produktion oder nach Fertigstellung der Bestellung, verschieben sich die vereinbarten Lieferzeiten und alle zusätzlichen Aufwendungen werden zu 100 % dem Kunden verrechnet.

4. Montagearbeiten

a) Die Montage erfolgt erst nach Unterzeichnung und Rücksendung des Doppels der Offerte an die Firma Wüthrichs Zäune.

b) Sofern die Montage vereinbart wurde, beinhaltet die Offerte diese in normal grabbarem Terrain. Aushub in steinigem oder felsigem Terrain, Spitz- und Bohrarbeiten in Beton oder Fels, Abfuhr von Aushubmaterial, allfällige Rodungsarbeiten usw. werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

c) Die Grenzverhältnisse und Grenzpunkte sind vor der Montage von Seiten des Kunden abzuklären. Der Kunde ist selbst für die Richtigkeit der Grenze und Grenzäbstände verantwortlich. Die Firma Wüthrichs Zäune hält sich an die Vorgaben des Kunden und lehnt jede Haftung bei Verletzungen von Grenzen und Grenzabständen ab.

d) Mehrarbeiten, Umtriebe und Arbeitsunterbrüche, die der Kunde zu verantworten hat, werden separat verrechnet.

e) Das Wiederherstellen von Belägen, Verbundsteinplätzen, Rasen, Beseitigung, Verteilung, Abfuhr und Entsorgung von Aushub- und Abraummaterial sind nur so weit Vertragsbestandteil, als diese durch die Firma Wüthrichs Zäune schriftlich bestätigt wurden. Andernfalls werden diese Tätigkeiten, wenn der Kunde sie verlangt gesondert verrechnet. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Wüthrichs Zäune sämtliche daraus entstehenden Kosten (z.B. Deponiegebühren) zu erstatten.

5. Zahlung

a) Forderungen sind mit Rechnungsstellung fällig und, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu zahlen, sowie Mahngebühren zu entrichten.

b) Der vereinbarte Preis bezieht sich auf die ungeteilte Lieferung der vereinbarten Gesamtmenge.

c) Eine Aufrechnung ist nur mit anerkannten oder rechtkräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Dies gilt auch für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

d) Eigentumsvorbehalt: Das von uns gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

6. Lieferung, Transport, Eigentumsvorbehalt

a) Der Versand erfolgt nach Wahl von der Firma Wüthrichs Zäune. Die Kosten der Versendung inkl. Versicherung trägt der Kunde. Die Versendung erfolgt für gewöhnlich frei Bordsteinkante, ohne Abladung.

b) Wenn ein verbindlicher Liefertermin nicht eingehalten werden kann, wird die Firma Wüthrichs Zäune den Kunden hierüber unverzüglich informieren und einen neuen Termin vereinbaren.

c) Ab Übergabe an einen Frachtführer trägt der Kunde die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der gekauften Ware.

d) Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Rohstoffknappheit, Unruhen, Streiks, Personalmangel, Mangel an Transportmöglichkeiten oder Transportbehinderungen) hat die Firma Wüthrichs Zäune nicht zu vertreten. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

e) Wenn der Vertrag mehrere Teillieferungen vorsieht, ist jede Teillieferung als Vertragserfüllung anzusehen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Teillieferungen abzulehnen, es sei denn, dem Kunden ist die Teillieferung nicht zumutbar.

7. Gewährleistung und Schadenersatz

a) Eigenschaften und Wirksamkeit der Ware gelten nur als zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

b) Geringe Abweichungen von der Beschreibung gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, wenn die Abweichungen für den Kunden nicht unzumutbar sind. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Abmessungen und/oder Qualitätsmerkmalen, sowie durch Umwelteinflüsse hervorgerufene Veränderungen lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Gleiches gilt für die naturbedingten Eigenschaften von Holz, die auf dessen Beschaffenheit beruhen (z.B. Rissbildung, Farbunterschiede, Ausblühung). Natürlicher Verschleiss der Ware nach Gefahrübergang stellt keinen Mangel dar.

c) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte bzw. montierte Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Gleiches gilt für Abweichungen der Liefermenge und/oder des Lieferinhalts.

d) Im Fall von Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung.

e) Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.

f) Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Firma Wüthrichs Zäune oder deren Mitarbeitern und/oder auf der Verletzung einer uns treffenden wesentlichen Vertragspflicht und/oder auf dem Fehlen einer von uns zugesicherten Eigenschaft. In jedem Fall wird die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

g) Wenn ein Mangel durch ungeeignete oder unsachgemässe Behandlung und/oder Missachtung unserer Gebrauchsanweisungen verursacht wird, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen

a) Es gilt schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand befindet sich am Geschäftssitz von Wüthrichs Zäune.